sonne-01Das benötigen wir für das Erstgespräch

Beim ersten Gespräch möchten wir natürlich vor allem Ihr Kind, das mit seinen Problemen zu uns kommt (und natürlich auch Sie als Sorgeberechtigte) kennenlernen. Dennoch ist es wichtig, dass wir bereits vor dem ersten Termin die notwendigen Formalitäten klären.

 

Nach der Kontaktaufnahme durch Sie als Eltern (bitte über unser Kontaktformular, zu finden unter dem Menüpunkt „KONTAKT“ oder direkt per E-Mail) erhalten Sie die für den Start der Behandlung erforderlichen Unterlagen.

Kinder

Hierzu gehören: 

Anamnesebogen

  • Dieser Fragebogen enthält u.a. Fragen zum Vorstellungsanlass, zur Entwicklungsgeschichte Ihres Kindes, zur Vorgeschichte z.B. im Bezug auf Kindergarten / Schule, zum aktuellen Stand sowie zu somatischen (Vor-) Erkrankungen. Wir bitten Sie, sich für die Beantwortung dieser wichtigen Fragen ausreichend Zeit zu nehmen. Im Fragebogen können Sie und Ihr Kind uns zudem mitteilen, mit welchen Erwartungen und Wünschen Sie und Ihr Kind (hierfür gibt es einen separaten Abschnitt im Formular) zu uns kommen.

Einverständniserklärung

  • Mit diesem Formular bestätigen Sie, dass Sie als Sorgeberechtigte(r) mit der Diagnostik und Behandlung Ihres Kindes in unserer Praxis einverstanden sind.

Schweigepflichtsentbindung

  • Die Schweigepflichtsentbindung der sorgeberechtigten Eltern erleichtert im Sinne Ihres Kindes den Austausch mit bspw. dem Kinderarzt, medizinischen / therapeutischen Vorbehandlern und ggf. auch öffentlichen Stellen wie Kindergarten / Schule u.a.

Behandlungsvereinbarung

  • In unserer Praxis bieten wir allen Patienten eine Behandlung an, unabhängig von der Versicherungszugehörigkeit. Da es sich allerdings um eine Privatpraxis handelt, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel leider nicht übernommen (Ausnahme: Kostenerstattungsverfahren, siehe unten). Gesetzlich versicherte Patienten können dennoch als Selbstzahler einen Behandlungsplatz erhalten.

In diesem Formular bestätigen Sie mit Ihrem Einverständnis die Kostenübernahme der Behandlung. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt auf Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), einsehbar unter: www.bundesaerztekammer.de

 

Bitte beachten Sie die Möglichkeit des KOSTENERSTATTUNGSVERFAHRENS:
Da Ihr Kind bei vorliegender psychischer Erkrankung einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine zeitnahe ärztliche / psychotherapeutische Behandlung hat, gibt es auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten der Behandlung Ihres Kindes übernimmt.

Hierzu können Sie sich vom Kinder-/Hausarzt eine Bescheinigung über die „Dringlichkeit“ der kinder- und jugendpsychiatrischen / -psychotherapeutischen Behandlung ausstellen lassen. Es bedarf hierzu in der Regel des Nachweises Ihrerseits über Ihre (vergeblichen) Bemühungen, für Ihr Kind zeitnah einen Therapieplatz in einer Praxis mit kassenärztlicher Zulassung zu erhalten. Die entsprechenden Formulare (Dringlichkeitsbescheinigung, Blanko-Liste zur Dokumentation der bisherigen Anfragen mit voraussichtlichen Wartezeiten) händigen wir Ihnen bei Bedarf gerne aus.

 

WICHTIG!

Nachdem Sie von uns die für die Behandlung notwendigen Unterlagen erhalten haben, füllen Sie diese bitte alle vollständig aus und senden sie auf dem Postweg an uns zurück. Gerne dürfen Sie die Unterlagen auch direkt in den Briefkasten unserer Praxis einwerfen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir Sie dringend, auf den Rückversand per E-Mail zu verzichten.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Diagnostik / Therapie nicht beginnen kann, ohne dass uns diese Unterlagen vollständig vorliegen.

Männchen an Leine